Ein Großteil der Eigentümer bzw. Vermieter sind nicht darüber informiert, dass die Gesundheitsgefährdung, Geruchs- und Lärmbelästigung durch Tauben eine Mietminderung von 30 % rechtfertigen.
Die Beeinträchtigungen liegen nicht nur in der dauernden starken Verschmutzung, sondern auch in der damit einhergehenden Geruchs- und Lärmbelästigung sowie eine nicht unerheblichen Gesundheitsgefährdung durch den Taubenkot. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir sorgen für Ihre Taubenabwehr.
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